Wir freuen uns über Ihre Wahlvorschläge

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Wir freuen uns über Ihre Wahlvorschläge

Am Sonntag, 4. Juni, hatte das Wahlvorschlagsverfahren für die Presbyteriumswahl 2024 in der Evangelischen Kirche im Rheinland (EKiR) begonnen. 

Alle Mitglieder einer evangelischen Kirchengemeinde sind dazu aufgerufen, Kandidaten für das neu zu wählende Presbyterium vorzuschlagen. Wahlvorschläge konnten bis einschließlich 15. Juni bei der eigenen Kirchengemeinde abgegeben werden.

Alle vier Jahre wird das Presbyterium gewählt. Die nächste Wahl findet am 18. Februar 2024 statt. 

Wählen können alle Gemeindemitglieder, die konfirmiert sind, gewählt werden kann, wer mindestens 18 Jahre alt ist. Neben Gemeindemitgliedern werden auch Mitarbeitende der Gemeinde ins Presbyterium gewählt. Außerdem gehören die Pfarrerinnen und Pfarrer zum Presbyterium.

Die Leitung einer Kirchengemeinde heißt in der Evangelischen Kirche im Rheinland Presbyterium, die Mitglieder des Presbyteriums sind Presbyterinnen und Presbyter. Diese Amtsbezeichnung leitet sich vom griechischen Wort für „Älteste“ ab, da früher Leitungsaufgaben eher älteren und erfahreneren Menschen aus der Gemeinde übertragen wurden.

Das Presbyterium leitet und verwaltet die Gemeinde. Es trifft Entscheidungen zum Beispiel über die Schwerpunkte der Gemeindearbeit, die Gottesdienstordnung, die Verteilung der Gelder, die Einstellung von Mitarbeitenden oder die Wahl des Pfarrers oder der Pfarrerin. Jedes Presbyterium wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden oder eine Vorsitzende und Ansprechpersonen für bestimmte Aufgaben in der Gemeinde wie Jugendarbeit, Bauangelegenheiten oder Finanzen.

Weitere Infos zur Presbyteriumswahl gibt es hier.

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