Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Übernahme der Trägerschaft von Kindertagesstätten durch den Kirchenkreis

Finden Sie hier Antworten auf Ihre Fragen oder kontaktieren Sie uns unter  492191 9681117

  • 1. Welches Ziel steht hinter der Entscheidung des Kirchenkreises, bei Wunsch die Trägerschaft der Kindertagesstätten zu übernehmen?

    Die Übernahme der Trägerschaft erfolgt stets mit dem Ziel, das Angebot evangelischer Kindertagesstätten langfristig zu sichern. Durch eine tragfähige Trägerstruktur möchten wir die Vielfalt der Aufgaben im Bereich der Kindertageseinrichtungen bewältigen, insbesondere angesichts der abnehmenden Ressourcen in den Gemeinden.

  • 2. Welche konkreten Vorteile können die jeweiligen Kirchengemeinden erwarten?

    Die Übernahme bietet Entlastung vor Ort sowie die Möglichkeit zur Personalplanung und Weiterentwicklung von Mitarbeitenden. Zudem ermöglicht sie eine effektivere politische Einflussnahme und mögliche finanzielle Entlastung für die Gemeinden.

  • 3. Wie wird die Übernahme der Kindergarten-Trägerschaft gestaltet, und wie sieht die Zusammenarbeit zwischen dem Kirchenkreis und den Gemeinden aus?

    Die Übernahme erfolgt in einem partizipativen Prozess unter Einbezug aller beteiligten Perspektiven. Eine Steuerungsgruppe arbeitet das Konzept aus, während regelmäßige Rückmeldungen an die Synode erfolgen. Die Zusammenarbeit zwischen Kirchenkreis und Gemeinden wird durch klar definierte Zuständigkeiten und regelmäßigen Austausch gewährleistet.

  • 4. Welche nachhaltigen Ziele verfolgt der Kirchenkreis mit der Übernahme der Trägerschaft?

    Das oberste Ziel ist die Fortführung der evangelischen Kindertagesstättenarbeit. Die religionspädagogische Begleitung und die Anbindung an die Gemeinden bleiben erhalten. Die Individualität der Einrichtungen wird durch ein Qualitätsmanagementsystem sichergestellt.

  • 5. Wie wird sichergestellt, dass die Übernahme der Trägerschaft die bisherigen pädagogischen Konzepte und Werte der Einrichtungen respektiert und bewahrt?

    Die pädagogischen Konzepte und Werte der Einrichtungen werden bei der Übernahme sorgfältig berücksichtigt und respektiert. Gemeinsam mit den Mitarbeitenden und den Gemeinden werden Wege gefunden, um die Kontinuität in der pädagogischen Arbeit zu gewährleisten und die Einrichtungen entsprechend ihrer individuellen Ausrichtung weiterzuentwickeln.

  • Fakten zur Statistik

    In unserem Kirchenkreis betreuen und beraten wir insgesamt 32 Kindertageseinrichtungen, davon 23 in gemeindlicher Trägerschaft und 9 in anderen Trägerstrukturen.
    Bisher wurden zwei Kindertageseinrichtungen in die Trägerschaft des Kirchenkreises überführt. Voraussichtlich werden ab dem 01.08.2024 weitere fünf Einrichtungen folgen.

Wie können wir Ihnen behilflich sein?

 

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